NiedersachsenRechtNDS-RE-255-2022

Darf der Jagdausübungsberechtigte einen wildernden Hund töten?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aber nur im Wiederholungsfall nach vorheriger Anzeige des Hundes bei der Jagdbehörde.

  • A)ja
  • B)nein, in keinem Fall
  • C)ja, aber nur im Wiederholungsfall nach vorheriger Anzeige des Hundes bei der Jagdbehörde
Erklärung

Richtig ist Option 3. Wildernde Hunde dürfen im Rahmen des Jagdschutzes nur als ultima ratio getötet werden – in vielen Ländern erst im Wiederholungsfall und nach vorheriger Anzeige bei der Jagdbehörde. Ausgenommen sind erkennbar eingesetzte Blinden-, Hirten-, Jagd- und Polizeihunde sowie Hunde, die sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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