NiedersachsenRechtNDS-RE-546-2022

Darf der Jagdausübungsberechtigte nach der Bundeswildschutzverordnung eine in der Jagdzeit erlegte Waldschnepfe an einen Wildbrethändler verkaufen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Die Waldschnepfe ist in der BWildSchV Anlage 3 gelistet: Der Jagdausübungsberechtigte darf sie zwar besitzen und privat abgeben, aber nicht gewerblich in den Verkehr bringen. Verkauf an Wildbrethändler oder Gastronomie ist damit verboten.

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