Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Die Waldschnepfe ist in der BWildSchV Anlage 3 gelistet: Der Jagdausübungsberechtigte darf sie zwar besitzen und privat abgeben, aber nicht gewerblich in den Verkehr bringen. Verkauf an Wildbrethändler oder Gastronomie ist damit verboten.
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