NiedersachsenRechtNDS-RE-261-2022

Darf der Revierinhaber einen vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstücks zur Verhütung von Wildschäden errichteten Elektrozaun nachts ausschalten, um Schwarzwild bei Mondschein besser erlegen zu können?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Schutzmaßnahmen des Eigentümers dürfen nicht unwirksam gemacht werden; der Jagdausübungsberechtigte hat Wildschäden zu verhüten, nicht zu begünstigen. Ein Abschalten des Elektrozauns, um besser zu jagen, widerspricht dem Zweck der Wildschadenverhütung und ist unzulässig.

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