Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Das Abbrennen der Bodendecke in Wiesen, Feldrainen, an Hecken oder Hängen ist aus Naturschutz- und Brandschutzgründen unzulässig, wenn es nicht der ordnungsgemäßen Nutzung zur Bestandserhaltung dient. Es gefährdet Bodenleben, Brut- und Setzzeiten sowie Deckung und Äsung des Wildes.
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