NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-105-2022

Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Das Abbrennen der Bodendecke in Wiesen, Feldrainen, an Hecken oder Hängen ist aus Naturschutz- und Brandschutzgründen unzulässig, wenn es nicht der ordnungsgemäßen Nutzung zur Bestandserhaltung dient. Es gefährdet Bodenleben, Brut- und Setzzeiten sowie Deckung und Äsung des Wildes.

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