NiedersachsenRechtNDS-RE-471-2022

Darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe (.38 S&W Special) schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt.
  • B)<p>Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.</p>
  • C)Nein.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Mit 14 Jahren dürfen Jugendliche auf dem Schießstand nur mit Druckluft-/CO₂-Waffen sowie mit Kleinkaliber bis 5,6 mm lfB (.22 l.r.) bis max. 200 J und mit Einzellader-Flinten (Kal. 12 oder kleiner) schießen. Eine .38 S&W Special ist eine Kurzwaffe mit Zentralfeuerzündung und fällt nicht unter diese Ausnahmen. Aufsicht oder Zustimmung des Betreibers ändern daran nichts.

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