Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Mit 14 Jahren dürfen Jugendliche auf dem Schießstand nur mit Druckluft-/CO₂-Waffen sowie mit Kleinkaliber bis 5,6 mm lfB (.22 l.r.) bis max. 200 J und mit Einzellader-Flinten (Kal. 12 oder kleiner) schießen. Eine .38 S&W Special ist eine Kurzwaffe mit Zentralfeuerzündung und fällt nicht unter diese Ausnahmen. Aufsicht oder Zustimmung des Betreibers ändern daran nichts.
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