NiedersachsenRechtNDS-RE-473-2022

Darf ein 17-jähriger Schütze auf einer dafür zugelassenen Schießstätte mit einer halbautomatischen Pistole (.40 S&W) schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Nur unter Aufsicht eines Behördenvertreters.
  • C)Mit schriftlichem Einverständnis seiner Eltern und Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung.
Erklärung

Nein, denn Jugendliche unter 18 dürfen auf dem Schießstand nicht mit großkalibrigen Kurzwaffen wie .40 S&W schießen. Zulässig sind für 14- bis 17-Jährige nur Kleinkaliber bis .22 l.r. (Randfeuer, max. 200 J) und bestimmte Einzellader-Schrotlangwaffen; Ausnahmen mit Eltern- oder Amtsaufsicht gibt es dafür nicht.

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