NiedersachsenRechtNDS-RE-108-2022

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, ohne weiteres
  • B)Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
  • C)Nein
  • D)Ja; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt
Erklärung

Richtig ist: Nein. Begründung: Das Fangen von Raubwild ist Jagdausübung. Jagdausübung ist nur mit gültigem Jagdschein zulässig. Ohne Jagdschein darf auch mit Fangjagdbescheinigung oder behördlicher Sondererlaubnis kein selbstständiges Fangen stattfinden.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jag… | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi