Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Begründung: Das Fangen von Raubwild ist Jagdausübung. Jagdausübung ist nur mit gültigem Jagdschein zulässig. Ohne Jagdschein darf auch mit Fangjagdbescheinigung oder behördlicher Sondererlaubnis kein selbstständiges Fangen stattfinden.
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