NiedersachsenRechtNDS-RE-441-2022

Darf ein Anderer als der WBK-Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?

Kurze Antwort

Ja, ein Dritter darf die Kurzwaffe zum Büchsenmacher bringen, wenn er selbst WBK-Inhaber ist oder der Transport gewerblich erfolgt.

  • A)Ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.
  • B)Nein, das ist nicht erlaubt.
  • C)Das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.
Erklärung

Die nichtgewerbliche Beförderung zwischen Berechtigten ist zulässig; alternativ ist der gewerbliche Transport erlaubt. Ohne eigene Berechtigung und ohne gewerblichen Transport wäre das Führen/Transportieren unzulässig.

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