NiedersachsenRechtNDS-RE-441-2022

Darf ein Anderer als der WBK-Inhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.

  • A)Ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.
  • B)Nein, das ist nicht erlaubt.
  • C)Das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten