Kurze Antwort
Ja, ein Dritter darf die Kurzwaffe zum Büchsenmacher bringen, wenn er selbst WBK-Inhaber ist oder der Transport gewerblich erfolgt.
Die nichtgewerbliche Beförderung zwischen Berechtigten ist zulässig; alternativ ist der gewerbliche Transport erlaubt. Ohne eigene Berechtigung und ohne gewerblichen Transport wäre das Führen/Transportieren unzulässig.
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