Kurze Antwort
Ja, bei einem Wildunfall darf der Jagdausübungsberechtigte einen schwer verletzten Wolf erlösen, wenn kein Tierarzt erreichbar ist.
Der Fangschuss zur Leidensverkürzung ist in dieser Ausnahmesituation weidgerecht und zulässig. Dabei sind Sicherheit, Kugelfang und Absprache mit der Polizei zu beachten.
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