NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-311-2022

Darf ein Jagdausübungsberechtigter einen schwer verletzten Wolf mit Hilfe seiner Schusswaffe erlösen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt und kein Tierarzt erreichbar ist.

  • A)Ja, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt und kein Tierarzt erreichbar ist.
  • B)Nein, unter keinen Umständen.
  • C)Nein, dies darf nur der zuständige Amtsveterinär durchführen.
  • D)Ja, auch wenn der Wolf nur leicht verletzt ist.

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