NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-311-2022

Darf ein Jagdausübungsberechtigter einen schwer verletzten Wolf mit Hilfe seiner Schusswaffe erlösen?

Kurze Antwort

Ja, bei einem Wildunfall darf der Jagdausübungsberechtigte einen schwer verletzten Wolf erlösen, wenn kein Tierarzt erreichbar ist.

  • A)Ja, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt und kein Tierarzt erreichbar ist.
  • B)Nein, unter keinen Umständen.
  • C)Nein, dies darf nur der zuständige Amtsveterinär durchführen.
  • D)Ja, auch wenn der Wolf nur leicht verletzt ist.
Erklärung

Der Fangschuss zur Leidensverkürzung ist in dieser Ausnahmesituation weidgerecht und zulässig. Dabei sind Sicherheit, Kugelfang und Absprache mit der Polizei zu beachten.

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