NiedersachsenRechtNDS-RE-148-2022

Darf ein Jagdscheininhaber ein Nachtsichtlvorsatzgerät mit elektronischer Bildverstärkung auf seiner Waffe benutzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)<p>ja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes</p>
  • C)nein
Erklärung

Richtig ist „ja“, denn nach § 40 Abs. 3 WaffG dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins für jagdliche Zwecke Nachtsichtvorsatz- und -aufsatzgeräte mit elektronischer Verstärkung verwenden. Achtung: Künstliche Lichtquellen (z. B. integrierte IR-Aufheller/Zielscheinwerfer) an der Waffe bleiben jagd- und waffenrechtlich verboten; landesrechtliche Abweichungen im Jagdrecht sind möglich.

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