Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Ein Flintenlaufgeschoss (FLG) ist ein massives Geschoss für die Flinte und ist zur Jagd auf Schalenwild, also auch Schwarzwild/Keiler, zugelassen. Verboten wäre Schrot/Posten auf Schalenwild, nicht jedoch FLG.
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