NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-265-2022

Darf ein Keiler mit einem Flintenlaufgeschoss erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Ein Flintenlaufgeschoss (FLG) ist ein massives Geschoss für die Flinte und ist zur Jagd auf Schalenwild, also auch Schwarzwild/Keiler, zugelassen. Verboten wäre Schrot/Posten auf Schalenwild, nicht jedoch FLG.

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