Kurze Antwort
Nein, das Sammeln und Verfüttern von Eiern der Roten Waldameise ist nicht zulässig.
Die Rote Waldameise steht unter besonderem Schutz des Naturschutzrechts. Auch zur Aufzucht von aus künstlicher Brut stammenden Fasanenküken dürfen ihre Eier nicht entnommen oder verfüttert werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.