NiedersachsenRechtNDS-RE-119-2022

Darf ein Revierinhaber einen Saufang zur Reduzierung des Schwarzwildes ohne jagdbehördliche Genehmigung errichten und/oder betreiben?

Kurze Antwort

Nein, das Errichten und Betreiben eines Saufangs ist nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde zulässig.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Saufänge sind genehmigungspflichtige Fangvorrichtungen. Aus Gründen des Tierschutzes und der Sicherheit verlangt der Gesetzgeber eine behördliche Prüfung und Erlaubnis, bevor sie eingesetzt werden dürfen.

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