Kurze Antwort
Nein, das Errichten und Betreiben eines Saufangs ist nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde zulässig.
Saufänge sind genehmigungspflichtige Fangvorrichtungen. Aus Gründen des Tierschutzes und der Sicherheit verlangt der Gesetzgeber eine behördliche Prüfung und Erlaubnis, bevor sie eingesetzt werden dürfen.
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