NiedersachsenRechtNDS-RE-502-2022

Darf ein Schütze eine geladene Waffe aus der Hand geben?

Kurze Antwort

Nur ausnahmsweise an die verantwortliche Aufsicht bei einer Waffenstörung darf eine geladene Waffe übergeben werden.

  • A)Nein, niemals.
  • B)Ja, an einen anderen Schützen.
  • C)An die Aufsicht bei einer Waffenstörung.
Erklärung

Grundsatz ist: Waffen werden ungeladen und mit geöffnetem Verschluss übergeben. Die einzige zulässige Ausnahme ist die Übergabe einer geladenen Waffe an die Aufsichtsperson zur Beseitigung einer Störung.

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