NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-245-2022

Darf ein tollwutverdächtiger Fuchs gestreift werden?

Kurze Antwort

Ein tollwutverdächtiger Fuchs darf nicht gestreift werden und ist mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zuzuführen.

  • A)unter strengen Auflagen darf der Fuchs gestreift und der Balg genutzt werden
  • B)der Fuchs darf gestreift werden, da die Viren im Körper stecken
  • C)der Fuchs ist mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zuzuführen
  • D)tollwutverdächtige Füchse dürfen generell nicht gestreift werden
Erklärung

Bei Tollwutverdacht besteht Zoonose-Gefahr; das Streifen birgt Ansteckungsrisiken. Die amtliche Untersuchung des ganzen Balgs/Kopfes ermöglicht den sicheren Erregernachweis und dient dem Seuchenschutz.

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