Kurze Antwort
Ein tollwutverdächtiger Fuchs darf nicht gestreift werden und ist mit Balg der Veterinärbehörde zur Untersuchung zuzuführen.
Bei Tollwutverdacht besteht Zoonose-Gefahr; das Streifen birgt Ansteckungsrisiken. Die amtliche Untersuchung des ganzen Balgs/Kopfes ermöglicht den sicheren Erregernachweis und dient dem Seuchenschutz.
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