NiedersachsenRechtNDS-RE-207-2022

Darf eine führende Überläuferbache mit 3 Wochen alten Frischlingen am 15. Januar erlegt werden?

Kurze Antwort

Nein, eine führende Überläuferbache mit drei Wochen alten Frischlingen darf am 15. Januar nicht erlegt werden.

  • A)ja, Überläufer haben am 15. Januar Jagdzeit
  • B)nein
  • C)ja, Schwarzwild hat keine Schonzeit
Erklärung

Der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) verbietet die Bejagung für die Aufzucht notwendiger Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Jungtiere. Das gilt auch für Schwarzwild, selbst wenn allgemein Jagdzeit besteht.

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