Kurze Antwort
Nein, eine führende Überläuferbache mit drei Wochen alten Frischlingen darf am 15. Januar nicht erlegt werden.
Der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) verbietet die Bejagung für die Aufzucht notwendiger Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Jungtiere. Das gilt auch für Schwarzwild, selbst wenn allgemein Jagdzeit besteht.
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