NiedersachsenRechtNDS-RE-485-2022

Darf eine kombinierte Langwaffe (z.B. Drilling) zum sportlichen Schießen benutzt werden?

Kurze Antwort

Eine kombinierte Langwaffe darf zum sportlichen Schießen benutzt werden, wenn dies die Sportordnung und die Schießstandzulassung erlauben.

  • A)Ja, wenn es Sportordnung und Schießstandzulassung erlauben.
  • B)Nein, kombinierte Waffen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.
  • C)Ohne jede Einschränkung.
Erklärung

Kombinierte Waffen sind nicht grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Maßgeblich ist, dass sowohl die Sportordnung als auch die Zulassung des Schießstands die Waffe und deren Verwendung erlauben.

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