Kurze Antwort
Eine kombinierte Langwaffe darf zum sportlichen Schießen benutzt werden, wenn dies die Sportordnung und die Schießstandzulassung erlauben.
Kombinierte Waffen sind nicht grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Maßgeblich ist, dass sowohl die Sportordnung als auch die Zulassung des Schießstands die Waffe und deren Verwendung erlauben.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.