Kurze Antwort
Nein, das Betreten einer Lachmöwenkolonie zur Brutzeit zum Filmen ohne behördliche Erlaubnis ist verboten.
Wild darf an seinen Brut- und Niststätten nicht durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen gestört werden. Während der Brutzeit gilt besonderer Schutz; Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Regulations may vary depending on the federal state.
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