NiedersachsenRechtNDS-RE-101-2022

Darf eine Person, die an Tierbeobachtungen interessiert ist, das Gebiet einer Lachmöwenkolonie während der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis betreten, um mit ihrer Videokamera Aufnahmen vom Aufzuchtgeschehen zu machen?

Kurze Antwort

Nein, das Betreten einer Lachmöwenkolonie zur Brutzeit zum Filmen ohne behördliche Erlaubnis ist verboten.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Wild darf an seinen Brut- und Niststätten nicht durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen gestört werden. Während der Brutzeit gilt besonderer Schutz; Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Regulations may vary depending on the federal state.

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