NiedersachsenRechtNDS-RE-102-2022

Darf eine Person, die hobbymäßig Tiere filmt, das Gebiet einer Graureiherkolonie während der Brutzeit zwecks Verfilmung des Aufzuchtgeschehens ohne behördliche Erlaubnis betreten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Nein“. Nach § 19a BJagdG ist es verboten, Wild an seinen Brut- und Niststätten durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen zu stören. Kolonien wie die des Graureihers sind während der Brutzeit besonders störungsempfindlich; Betreten ist ohne behördliche Erlaubnis unzulässig.

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