Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. Nach § 19a BJagdG ist es verboten, Wild an seinen Brut- und Niststätten durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen zu stören. Kolonien wie die des Graureihers sind während der Brutzeit besonders störungsempfindlich; Betreten ist ohne behördliche Erlaubnis unzulässig.
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