Kurze Antwort
Eine Schusswaffe darf niemals auf Menschen gerichtet werden, außer in einer akuten Notwehrlage.
Grundregel der Waffenhandhabung: Mündung nie auf Personen richten. Ausnahme ist nur die rechtlich zulässige Notwehr zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs; sonst ist das Verhalten unzulässig, auch bei ungeladener Waffe.
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