Kurze Antwort
Nein, geladene Waffen dürfen am Schützenstand auch im Rahmen der Ausbildung nicht übergeben werden.
Aus Sicherheitsgründen werden Waffen nur ungeladen und mit geöffnetem Verschluss übergeben. So wird das Risiko unbeabsichtigter Schussabgaben ausgeschlossen und die Schießstandordnung eingehalten.
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