NiedersachsenRechtNDS-RE-475-2022

Darf eine verantwortliche Aufsichtsperson am Schützenstand dem Schützen im Rahmen der Ausbildung eine geladene Waffe übergeben?

Kurze Antwort

Nein, geladene Waffen dürfen am Schützenstand auch im Rahmen der Ausbildung nicht übergeben werden.

  • A)Ja, da er umfangreiche Fachkenntnisse besitzt.
  • B)Nein, geladene Waffen dürfen nicht übergeben werden.
  • C)Ja, wenn er Anfänger unterweist.
Erklärung

Aus Sicherheitsgründen werden Waffen nur ungeladen und mit geöffnetem Verschluss übergeben. So wird das Risiko unbeabsichtigter Schussabgaben ausgeschlossen und die Schießstandordnung eingehalten.

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