NiedersachsenRechtNDS-RE-483-2022

Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.

  • A)Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.
  • B)Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.
  • C)Nein, unter keinen Umständen.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Auf einer zugelassenen Schießstätte darf einem Gastschützen ohne eigene waffenrechtliche Erlaubnis eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zum Schießen überlassen werden. Außerhalb der Schießstätte (z.B. Mitnahme nach Hause) ist das Überlassen ohne eigene Erlaubnis unzulässig.

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