Kurze Antwort
Eingegangenes Wild (Fallwild) darf in keinem Fall für den menschlichen Verzehr freigegeben werden.
Bei Fallwild fehlen Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache; die Todesursache ist daher unbekannt. Es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen.
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