NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-53-2022

Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden?

Kurze Antwort

Eingegangenes Wild (Fallwild) darf in keinem Fall für den menschlichen Verzehr freigegeben werden.

  • A)nur nach amtstierärztlicher Untersuchung
  • B)nur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
  • C)in keinem Fall
Erklärung

Bei Fallwild fehlen Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache; die Todesursache ist daher unbekannt. Es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen.

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