Kurze Antwort
Eine fremde Schusswaffe darfst du auf dem Schützenstand nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers in die Hand nehmen.
Die Verfügungsgewalt über die Waffe liegt beim Eigentümer/Besitzer; ohne dessen Zustimmung ist Anfassen unzulässig. Die Entladung oder eine Zustimmung des Schießleiters ersetzt nicht die Erlaubnis des Besitzers.
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