NiedersachsenRechtNDS-RE-478-2022

Darf ich eine fremde Schusswaffe auf dem Schützenstand in die Hand nehmen?

Kurze Antwort

Eine fremde Schusswaffe darfst du auf dem Schützenstand nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers in die Hand nehmen.

  • A)Nur mit Erlaubnis des Besitzers.
  • B)Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
  • C)Ja, wenn sie entladen ist, immer.
Erklärung

Die Verfügungsgewalt über die Waffe liegt beim Eigentümer/Besitzer; ohne dessen Zustimmung ist Anfassen unzulässig. Die Entladung oder eine Zustimmung des Schießleiters ersetzt nicht die Erlaubnis des Besitzers.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten