Kurze Antwort
Ja, im Spätherbst darf ein Baum mit einem Krähenhorst gefällt werden.
Krähenhorste sind außerhalb der Brutzeit nicht belegt; der Spätherbst liegt üblicherweise außerhalb sensibler Brut- und Setzzeiten. Damit steht der Fällung in dieser Zeit grundsätzlich nichts entgegen, sofern keine anderen Schutzvorschriften greifen.
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