NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-234-2022

Darf im Spätherbst ein Baum mit einem Krähenhorst gefällt werden?

Kurze Antwort

Ja, im Spätherbst darf ein Baum mit einem Krähenhorst gefällt werden.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)nur mit Sondererlaubnis der Naturschutzverwaltung
Erklärung

Krähenhorste sind außerhalb der Brutzeit nicht belegt; der Spätherbst liegt üblicherweise außerhalb sensibler Brut- und Setzzeiten. Damit steht der Fällung in dieser Zeit grundsätzlich nichts entgegen, sofern keine anderen Schutzvorschriften greifen.

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