Kurze Antwort
Nein, jedermann darf angebrochene KK-Munition nicht mit nach Hause nehmen.
Munition darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis nur zum sofortigen Verbrauch auf der Schießstätte überlassen werden. Für das Mitnehmen und Aufbewahren zu Hause ist eine entsprechende Erwerbsberechtigung erforderlich.
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