NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-189-2022

Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?

Kurze Antwort

Nein, jedermann darf angebrochene KK-Munition nicht mit nach Hause nehmen.

  • A)Nein.
  • B)Ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.
  • C)Ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.
Erklärung

Munition darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis nur zum sofortigen Verbrauch auf der Schießstätte überlassen werden. Für das Mitnehmen und Aufbewahren zu Hause ist eine entsprechende Erwerbsberechtigung erforderlich.

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