NiedersachsenRechtNDS-RE-363-2022

Darf man als Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine im Ausland erworbene Schusswaffe in die Bundesrepublik Deutschland einführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, man benötigt vor der Einfuhr eine Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.

  • A)<p>Ja, aber nur wenn sich in der Waffenbesitzkarte ein entsprechender Voreintrag der zuständigen Erlaubnisbehörde befindet.</p>
  • B)Ja, die Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde anzumelden.
  • C)Nein, man benötigt vor der Einfuhr eine Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.
Erklärung

Richtig ist Option 3: Für die Einfuhr einer im Ausland erworbenen erlaubnispflichtigen Schusswaffe brauchst du vor Grenzübertritt eine Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Behörde. Ein Voreintrag in der WBK oder die 14‑Tage‑Meldepflicht ersetzen diese Einfuhrerlaubnis nicht.

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