Kurze Antwort
Richtig ist: Nein, man benötigt vor der Einfuhr eine Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.
Richtig ist Option 3: Für die Einfuhr einer im Ausland erworbenen erlaubnispflichtigen Schusswaffe brauchst du vor Grenzübertritt eine Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Behörde. Ein Voreintrag in der WBK oder die 14‑Tage‑Meldepflicht ersetzen diese Einfuhrerlaubnis nicht.
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