Kurze Antwort
Nein, auf einer Zwergstrauch- und Wacholderheide darf kein Wildacker angelegt werden.
Zwergstrauch- und Wacholderheiden sind gesetzlich geschützte Biotope. Maßnahmen, die zu Zerstörung oder erheblicher Beeinträchtigung führen, wie die Anlage eines Wildackers, sind dort unzulässig.
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