Kurze Antwort
Ja, einem WBK-Inhaber darf eine Waffe für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck vorübergehend geliehen werden, maximal für einen Monat.
Der vorübergehende Erwerb (Leihe) ist bis zu einem Monat erlaubt, wenn der Entleiher berechtigt ist und die Nutzung seinem Bedürfnis entspricht. Ein Leihschein mit Datum ist mitzuführen.
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