NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-89-2022

Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

Kurze Antwort

Ja, einem WBK-Inhaber darf eine Waffe für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck vorübergehend geliehen werden, maximal für einen Monat.

  • A)Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
  • B)Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
  • C)Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Erklärung

Der vorübergehende Erwerb (Leihe) ist bis zu einem Monat erlaubt, wenn der Entleiher berechtigt ist und die Nutzung seinem Bedürfnis entspricht. Ein Leihschein mit Datum ist mitzuführen.

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