NiedersachsenRechtNDS-RE-235-2022

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von weniger als 1.000 ha die Stöberjagd ausüben?

Kurze Antwort

Ja, die Stöberjagd mit Bracken ist auch auf Flächen unter 1.000 ha zulässig; die 1.000-ha-Grenze betrifft nur das Brackieren (Brackenjagd im engeren Sinn).

  • A)ja
  • B)ja, aber nur die Stöberjagd auf Raubwild
  • C)nein
Erklärung

Die Mindestfläche von 1.000 ha gilt ausschließlich für die klassische Brackenjagd (Brackieren). Die Stöberjagd mit Bracken ist davon nicht erfasst und daher auch auf kleineren Flächen erlaubt.

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