Kurze Antwort
Richtig sind: Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte. und Ja, mit Erwerbsberechtigung.
Richtig ist beides, weil: - Auf der Schießstätte darfst du Schrotmunition erlaubnisfrei in der Menge kaufen, die du dort sofort verschießt (§ 12 WaffG – „sofortiger Verbrauch“). - Mit Erwerbsberechtigung (Jagdschein für Langwaffenmunition oder WBK-Eintrag für Kurzwaffenmunition) gibt es keine gesetzliche Mengenbegrenzung beim Erwerb.
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