NiedersachsenRechtNDS-RE-370-2022

Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?

Kurze Antwort

Nein, das Verschießen von Platzpatronen aus einem scharfen Revolver (.38 Special) zu Silvester ist nicht erlaubt.

  • A)Nein.
  • B)Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
  • C)Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.
Erklärung

Kartuschen dürfen an Silvester nur mit PTB-gekennzeichneten Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen abgefeuert werden. Scharfe Kurzwaffen bleiben dafür verboten, unabhängig von „Knallzeit“ oder befriedetem Besitztum.

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