Kurze Antwort
Ja, es ist zulässig, wenn der .22 l.r.-Einstecklauf für den KK-Stand bauartzugelassen ist.
Maßgeblich ist die Bauartzulassung des Einstecklaufs für Randfeuermunition. Mit zugelassenem Einstecklauf entspricht der Schussbetrieb den Sicherheits- und Zulassungsvorgaben des 50-m-KK-Standes.
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