NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-7-2022

Darf mit einem Gewehr (.308 WIN) mit Einstecklauf (.22 l.r.) auf einem 50 m KK-Stand geschossen werden?

Kurze Antwort

Ja, es ist zulässig, wenn der .22 l.r.-Einstecklauf für den KK-Stand bauartzugelassen ist.

  • A)Ja, aber nur mit Zentralfeuerpatronen.
  • B)Nein.
  • C)Ja, wenn der Einstecklauf bauartzugelassen ist.
Erklärung

Maßgeblich ist die Bauartzulassung des Einstecklaufs für Randfeuermunition. Mit zugelassenem Einstecklauf entspricht der Schussbetrieb den Sicherheits- und Zulassungsvorgaben des 50-m-KK-Standes.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten