Kurze Antwort
Ja, Munition darf auf einer Schießstätte ohne waffenrechtliche Erlaubnis zum sofortigen Verbrauch überlassen werden.
Die Munition muss unmittelbar auf dieser Schießstätte verschossen werden. Eine Überlassung zur Mitnahme oder Aufbewahrung ist ohne entsprechende Erlaubnis nicht zulässig.
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