NiedersachsenRechtNDS-RE-481-2022

Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?

Kurze Antwort

Ja, Munition darf auf einer Schießstätte ohne waffenrechtliche Erlaubnis zum sofortigen Verbrauch überlassen werden.

  • A)Ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
  • B)Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.
  • C)Nein.
Erklärung

Die Munition muss unmittelbar auf dieser Schießstätte verschossen werden. Eine Überlassung zur Mitnahme oder Aufbewahrung ist ohne entsprechende Erlaubnis nicht zulässig.

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