NiedersachsenRechtNDS-RE-481-2022

Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.

  • A)Ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
  • B)Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.
  • C)Nein.

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