Kurze Antwort
Richtig ist: ja.
Richtig ist „ja“. Der Munitionserwerb ist für Inhaber eines gültigen Jagdscheins erlaubt; das kurzfristige Aushelfen mit Schrotpatronen unter Mitjägern auf der Gesellschaftsjagd ist weidgerecht und waffenrechtlich zulässig. Wichtig: Nur passende, zugelassene Munition für die eigene Flinte verwenden und die Sicherheitsregeln des Jagdleiters einhalten.
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