NiedersachsenRechtNDS-RE-521-2022

Darf sich ein Jäger während einer Gesellschaftsjagd von einem Mitjäger mit Schrotpatronen aushelfen lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)nur mit Zustimmung des Jagdleiters
  • B)nein
  • C)ja
Erklärung

Richtig ist „ja“. Der Munitionserwerb ist für Inhaber eines gültigen Jagdscheins erlaubt; das kurzfristige Aushelfen mit Schrotpatronen unter Mitjägern auf der Gesellschaftsjagd ist weidgerecht und waffenrechtlich zulässig. Wichtig: Nur passende, zugelassene Munition für die eigene Flinte verwenden und die Sicherheitsregeln des Jagdleiters einhalten.

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