NiedersachsenRechtNDS-RE-127-2022

Darf weibliches Rehwild im November an Kirrungen erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja, denn im November haben Ricke und Schmalreh Jagdzeit, und ein Verbot für den Erlegungsort „Kirrung“ besteht beim Rehwild nicht. Waidgerecht ist dabei auf sichere Ansprache (führende Stücke vermeiden) und einen tierschutzgerechten Schuss zu achten; Landesjagdrecht beachten.

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