Kurze Antwort
Nichtgewerbliches Wiederladen ist nur mit bestandener Fachkundeprüfung nach SprengG und behördlicher Erlaubnis zulässig.
Für Wiederlader ist der sogenannte Wiederladerschein erforderlich. Grundlage ist das Sprengstoffgesetz: Erst nach Fachkundeprüfung und behördlicher Erlaubnis darf Patronenmunition privat wiedergeladen werden. Waffensachkunde oder „sicherer Umgang“ genügt nicht.
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