Kurze Antwort
Eine Verurteilung wegen einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann zum Entzug des Jagdscheins führen.
Straftaten nach dem Tierschutzgesetz können die jagdliche Zuverlässigkeit infrage stellen. Das Gericht bzw. die Behörde kann daraufhin den Jagdschein entziehen und ggf. eine Sperrfrist anordnen. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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