Kurze Antwort
Die Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit ist gesetzlich im Bundesjagdgesetz vorgeschrieben.
§ 1 Abs. 3 BJagdG verpflichtet Jäger, weidgerecht zu handeln. Weidgerechtigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber rechtlich verbindlich und keine bloße Tradition oder vereinsinterne Vorschrift.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.