Kurze Antwort
Nein, der Rot‑Schmalspießer hat im Juni keine Jagdzeit und darf daher nicht erlegt werden.
Unabhängig von Revierlage oder Abschussplan gilt die Schonzeit. Rot‑Schmalspießer sind im Juni geschont; Weidgerechtigkeit und Jagdrecht verbieten die Erlegung außerhalb der Jagdzeit.
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