NiedersachsenRechtNDS-RE-162-2022

Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn erlegen?

Kurze Antwort

Nein, der Rot‑Schmalspießer hat im Juni keine Jagdzeit und darf daher nicht erlegt werden.

  • A)Ja, wenn der Abschuss im Abschussplan genehmigt, bzw. festgesetzt ist
  • B)Ja, da es sich um ein rotwildfreies Gebiet handelt
  • C)Nein, da der Rot-Schmalspießer keine Jagdzeit hat
Erklärung

Unabhängig von Revierlage oder Abschussplan gilt die Schonzeit. Rot‑Schmalspießer sind im Juni geschont; Weidgerechtigkeit und Jagdrecht verbieten die Erlegung außerhalb der Jagdzeit.

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