Kurze Antwort
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist immer Folge zu leisten.
Die Aufsichtsperson sorgt für einen sicheren und ordnungsgemäßen Schießbetrieb. Ihre Anweisungen gelten daher unabhängig davon, ob ein Wettkampf stattfindet oder eine unmittelbare Gefahr besteht.
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