Kurze Antwort
Richtig ist: alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
Richtig ist: alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Begründung: „Wild“ ist in § 2 BJagdG definiert und umfasst nur die dort (und ggf. durch Landesrecht) genannten Arten. Andere wildlebende Tiere fallen unter das Naturschutzrecht und sind daher nicht „Wild“ im jagdrechtlichen Sinn.
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