NiedersachsenRechtNDS-RE-4-2022

Der Begriff „Wild“ umfasst?

Kurze Antwort

Richtig ist: alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.

  • A)alle wildlebenden Tiere
  • B)alle wildlebenden Tiere, mit Ausnahme der Tiere, die in Gehegen und Parks gehalten werden
  • C)alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen
Erklärung

Richtig ist: alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Begründung: „Wild“ ist in § 2 BJagdG definiert und umfasst nur die dort (und ggf. durch Landesrecht) genannten Arten. Andere wildlebende Tiere fallen unter das Naturschutzrecht und sind daher nicht „Wild“ im jagdrechtlichen Sinn.

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