NiedersachsenRechtNDS-RE-263-2022

Der Eigentümer einer 8 ha großen Kultur aus Nadel-Laub-Mischwald, die mit einem 1,50 m hohen Maschendrahtgeflecht eingezäunt ist, stellt Anfang März fest, dass sich ein Rehbock in der Kultur befindet. Es gelingt nicht, den Rehbock aus der Umzäunung herauszutreiben. Der Eigentümer verlangt daher von der Jagdbehörde eine Anordnung zur Erlegung des Rehbocks. Kann diese anordnen, dass der Revierinhaber den Bock innerhalb von 14 Tagen zu erlegen hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Ja“. Begründung: Zur Abwendung erheblicher Wildschäden kann die Jagdbehörde anordnen, dass der Revierinhaber den eingeschlossenen Bock innerhalb einer Frist (hier 14 Tage) erlegt, wenn ein Herausdrücken nicht gelingt. Das ist eine Maßnahme der Wildschadensverhütung.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten