Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. Die Scheune als Teil des landwirtschaftlichen Anwesens gilt zwar als befriedeter Bezirk, aber das bloße Aufstellen einer Kastenfalle zum Fang von Steinmardern im Januar ist dort mit Zustimmung des Eigentümers ohne zusätzliche Gestattung der Jagdbehörde zulässig. Eine behördliche Fangjagdbescheinigung ist keine „Gestattung“ der Behörde vor Ort, sondern ein Schulungsnachweis; für diese Maßnahme ist keine Extra-Genehmigung nötig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.