NiedersachsenRechtNDS-RE-51-2022

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet im Dezember den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber besitzt eine Fangjagdbescheinigung. Benötigt der Revierinhaber zum Aufstellen eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Nein, der Revierinhaber benötigt keine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Im befriedeten Bezirk wie dem Wohnhaus darf der Revierinhaber mit Zustimmung des Eigentümers und gültiger Fangjagdbescheinigung Fallen stellen. Eine zusätzliche behördliche Gestattung ist hierfür nicht erforderlich.

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