Kurze Antwort
Nein, der Revierinhaber benötigt keine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde.
Im befriedeten Bezirk wie dem Wohnhaus darf der Revierinhaber mit Zustimmung des Eigentümers und gültiger Fangjagdbescheinigung Fallen stellen. Eine zusätzliche behördliche Gestattung ist hierfür nicht erforderlich.
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