NiedersachsenRechtNDS-RE-531-2022

Der Eigentümer eines in Ihrem Jagdrevier gelegenen Einödhofes bittet Sie, seinen an der Kette liegenden Hofhund zu erschießen, da er sein dauerndes Bellen nicht mehr ertragen könne. Was tun Sie?

Kurze Antwort

Das Ansinnen wird entschieden zurückgewiesen, denn das Erschießen des angeketteten Hofhundes ist unzulässig.

  • A)Sie erschießen den Hund im Hof des Eigentümers
  • B)Sie nehmen den Hund mit ins Revier und erschießen ihn dort mit Ihrer Jagdwaffe
  • C)Sie weisen das Ansinnen zurück
Erklärung

Tierschutzrechtlich fehlt jeder vernünftige Grund; das Töten eines Haustieres durch den Jäger ist verboten. Bei Problemen mit dem Hund ist der Tierarzt zuständig; ein jagdlicher Anlass besteht nicht.

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