Kurze Antwort
Das Ansinnen wird entschieden zurückgewiesen, denn das Erschießen des angeketteten Hofhundes ist unzulässig.
Tierschutzrechtlich fehlt jeder vernünftige Grund; das Töten eines Haustieres durch den Jäger ist verboten. Bei Problemen mit dem Hund ist der Tierarzt zuständig; ein jagdlicher Anlass besteht nicht.
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