Kurze Antwort
Der Einsatz bzw. das Bereithalten einer genügenden Zahl brauchbarer Jagdhunde bei bestimmten Jagdarten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Landesjagdgesetze verlangen bei Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagden sowie bei Jagd auf Wasser- bzw. Federwild und bei Nachsuchen brauchbare, geprüfte Hunde. Es ist keine Ermessensfrage des Jagdausübungsberechtigten oder einzelner Schützen.
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