NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-317-2022

Der Einsatz oder die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd ...

Kurze Antwort

Der Einsatz bzw. das Bereithalten einer genügenden Zahl brauchbarer Jagdhunde bei bestimmten Jagdarten ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • A)ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • B)liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
  • C)liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.
Erklärung

Landesjagdgesetze verlangen bei Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagden sowie bei Jagd auf Wasser- bzw. Federwild und bei Nachsuchen brauchbare, geprüfte Hunde. Es ist keine Ermessensfrage des Jagdausübungsberechtigten oder einzelner Schützen.

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