Kurze Antwort
Richtig sind: ist schriftlich abzuschließen und die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen.
Richtig sind 1 und 4: Ein Jagdpachtvertrag muss in Schriftform vorliegen, und die Pachtdauer soll mindestens 9 Jahre betragen (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, 12 Jahre sind nicht vorgeschrieben, und mündlich ist unzulässig.
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