NiedersachsenRechtNDS-RE-83-2022

Der Jagdpachtvertrag

Kurze Antwort

Richtig sind: ist schriftlich abzuschließen und die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen.

  • A)ist schriftlich abzuschließen
  • B)bedarf der notariellen Beurkundung
  • C)die Pachtdauer soll mindestens zwölf Jahre betragen
  • D)die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen
  • E)kann mündlich abgeschlossen werden
Erklärung

Richtig sind 1 und 4: Ein Jagdpachtvertrag muss in Schriftform vorliegen, und die Pachtdauer soll mindestens 9 Jahre betragen (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, 12 Jahre sind nicht vorgeschrieben, und mündlich ist unzulässig.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten