Kurze Antwort
Der Transport ist erlaubt, wenn die Kleinkaliber-Sportpistole ungeladen in einem verschlossenen Waffenkoffer befördert wird.
Beim Transport müssen Schusswaffen nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein. Ein verschlossener Waffenkoffer stellt die Nichtzugriffsbereitschaft sicher; Handschuhfach oder Körpertragen gelten als Führen und sind unzulässig.
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