NiedersachsenRechtNDS-RE-440-2022

Der Transport einer Kleinkaliber- Sportpistole ist erlaubt, wenn sie...

Kurze Antwort

Der Transport ist erlaubt, wenn die Kleinkaliber-Sportpistole ungeladen in einem verschlossenen Waffenkoffer befördert wird.

  • A)im nicht einsehbaren Handschuhfach eines Pkw befördert wird.
  • B)versteckt am Körper getragen wird.
  • C)im verschlossenen Waffenkoffer befördert wird.
Erklärung

Beim Transport müssen Schusswaffen nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein. Ein verschlossener Waffenkoffer stellt die Nichtzugriffsbereitschaft sicher; Handschuhfach oder Körpertragen gelten als Führen und sind unzulässig.

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