NiedersachsenRechtNDS-RE-131-2022

Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder - möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Drück- oder Treibjagd.

  • A)Drück- oder Treibjagd
  • B)Anlage von Saufängen
  • C)Verwendung von Posten (grobe Schrote) bei der Treibjagd
  • D)Verwendung von Nachtzielgeräten mit elektronischer Verstärkung
Erklärung

Richtig ist nur Drück- oder Treibjagd: Diese Gesellschaftsjagden auf Schwarzwild sind regulär zulässig und benötigen keine Sondergenehmigung. Saufänge, grobe Schrote (Posten) und Nachtzielgeräte mit elektronischer Verstärkung sind jagdrechtlich verboten bzw. nur ausnahmsweise mit behördlicher Genehmigung zulassungsfähig.

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