Kurze Antwort
Richtig ist: Drück- oder Treibjagd.
Richtig ist nur Drück- oder Treibjagd: Diese Gesellschaftsjagden auf Schwarzwild sind regulär zulässig und benötigen keine Sondergenehmigung. Saufänge, grobe Schrote (Posten) und Nachtzielgeräte mit elektronischer Verstärkung sind jagdrechtlich verboten bzw. nur ausnahmsweise mit behördlicher Genehmigung zulassungsfähig.
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